Sie planen einen Umzug ?
Egal, ob Sie ausziehen oder einziehen:
Sie benötigen außer fleissigen Umzugshelfern, selbstgemachten Frikadellen und Getränken, einen Stellplatz für ihr Umzugsfahrzeug.
Doch das ist nicht immer leicht.
Natürlich könnte eine Lösung sein: 2 Stühle oder 2 Mülltonnen, dazu rot-weisses Flatterband oder eine Schnur, und ein selbstgemachtes Schild: „Umzug – bitte freihalten“. Haben wir alle schon einmal irgendwo gesehen.
Aber Vorsicht:
Auf den ersten Blick nur eine Ordnungswidrigkeit, weil verboten.
Es kann aber auch als Behinderung oder Nötigung beurteilt werden, je nach Situation.
Sollte einer der Gegenstände, Stuhl oder Mülltonne, z.B. durch eine Windboe oder durch fremden Eingriff auf die Fahrbahn gelangen, kann es als „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ bewertet werden. Und wird es in der Regel auch wenn dadurch jemand zu Schaden kommt oder einen Schaden erleidet.
Also keine gute Lösung.
Für diese Zwecke gibt es das sogenannte temporäre Halteverbot, speziell für Umzüge. Damit sind sie auf der sicheren Seite und ihr Fahrzeug darf offiziell im Halteverbot stehen.
Unter der unten stehenden Verlinkung gelangen sie auf die offizielle Seite der Polizei Bremen. Dort haben sie die Möglichkeit den dementsprechenden Antrag herunterzuladen.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
oder
Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns für weitere Informationen.
Für eine erste Einschätzung benötigen wir die Adresse, bei der das temporäre Halteverbot eingerichtet werden soll,
den Zeitraum – und mindestens 14 Tage Vorlaufzeit für das Genehmigungsverfahren.
https://www.polizei.bremen.de/service/formulare-und-antraege-60362